Aktenvernichtung

Jährlich wird eine Liste der zur Vernichtung vorgesehenen Dokumente rechtzeitig und unaufgefordert erstellt. Im nächsten Schritt wird dann die Freigabe durch den Auftraggeber geprüft. Anschließend werden die Akten nach Vorschrift (für Deutschland gilt das Bundesdatenschutzgesetz) vernichtet.

Genau geschieht Folgendes:

Über ein gesichertes Transportband gelangen die Unterlagen unmittelbar in die Anlage. Durch einen Metallabscheider werden dann metallene Gegenstände, die z. B. in Aktenordnern enthalten sind, dem Papier entzogen. Während des Vorgangs ist der manuelle Zugriff auf die Unterlagen ausgeschlossen.

In der Exterminationssanlage werden die Dokumente geschreddert, verwirbelt und anschließend zu Ballen verpresst. Das während des Vorgangs anwesende Personal ist ausnahmslos auf das Datengeheimnis (§5) verpflichtet.

Die Entsorgung des vernichteten Materials geschieht, indem es in dieser Form der Papierindustrie zur Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt wird.

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